Rücknahme und Recycling
Erst Nehmen Wir Zurück …
Zur Erfüllung der EU-Altfahrzeugrichtlinie hat Land Rover ein umfassendes Konzept entwickelt.
Die Richtlinie verlangt von Fahrzeugherstellern und Importeuren, dass sie die von ihnen auf den Markt gebrachten Altfahrzeuge (unabhängig vom Tag ihrer ersten Zulassung) zurücknehmen und umweltgerecht entsorgen.
Vorschriften der Altfahrzeugrichtlinie
- Die Rücknahme ist kostenlos für den letzten eingetragenen Halter und gilt für alle Personenkraftwagen mit bis zu neun Sitzplätzen und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
- Die Fahrzeuge müssen zu einem vom Hersteller autorisierten Verwertungsbetrieb gebracht werden.
- Das Fahrzeug muss vollständig sein und alle wesentlichen Fahrzeugteile umfassen, einschließlich Motor, Getriebe, Aufbau, Räder und Katalysator (falls vorhanden).
- Das Fahrzeug darf keinen zusätzlichen Abfall enthalten (wie z.B. Gartenabfall, Altreifen usw.).
- Vor der Ausstellung eines Entsorgungszertifikats muss der Halter nachweisen, dass er zur Entsorgung des Fahrzeugs berechtigt ist.
Alle beteiligten Verwertungsbetriebe wurden vom Umweltministerium ordnungsgemäß autorisiert. Sie erfüllen darüber hinaus die Land Rover Qualitätsstandards für Annahme, Verarbeitung und Recycling von Altfahrzeugen und wurden mit sofortiger Wirkung mit dieser Funktion beauftragt.
Weitere Informationen über Verwertungsbetriebe in Ihrem Markt erhalten Sie bei Ihrem Land Rover Händler.