Geprüfte Gebrauchtwagen
FIRST CLASS SECOND HAND
Geprüfte Gebrauchtwagen
Vorteile des First Class Second Hand Garantie- und Mobilitätspaketes:
  • Die Fahrzeuge sind von Spezialisten geprüft und fachgerecht instandgesetzt
  • Die Fahrzeuggarantie schützt vor unerwartenden Reparaturkosten
  • Die Umtauschgarantie, falls Sie nicht die richtige Wahl getroffen haben
  • Mobilitätsservice, falls das Fahrzeug einmal stehen bleiben sollte (europaweit)
  • Alle Teile sind versichert
  • Ein gutes Gefühl
Händler-Fahrzeuggarantie
Umfangreiche Händler-Fahrzeuggarantie auf Motor, Getriebe, Achsgetriebe, Kraftübertragung, Lenkung, Bremsen, Betriebsstoff-Anlage, Kühlsystem, Vorderachse, Hinterachse, Katalysator, Kupplung (ausgenommen Verschleiß), Elektrik, Elektronik, Originalzubehör, zusätzlich (im Zusammenhang mit einem Schaden an gedeckten Fahrzeugteilen) Dichtungen, Simmerringe, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen, Glühkerzen, Test-, Mess- und Einstellarbeiten. Ersatz der Arbeitszeitkosten zu 100% gem. Herstellervorgaben. Ersatz der Materialkosten (km zum Zeitpunkt des Schadens): bis 80.000 km 90%, bis 100.000 km 70%, bis 150.000 km 60%, ab 150.000 km 50%, mindestens jedoch EUR 80,-- inkl. MwSt.
Mobilitätsservice
Unser Partner Mondial Assistance organisiert und übernimmt folgende Leistungen (nach vorhergehender Rücksprache): 24 Stunden, 365 Tage Pannennotruf, Pannenhilfe vor Ort, Übernahme der Abschleppkosten zur nächstgelegenen autorisierten Markenwerkstätte, Übernahme von Übernachtungs-, Mietwagen-, Bahn-, oder Flugkosten. Das Service gilt bei einem technischen Gebrechen(Leistung bei Unfall oder Diebstahl ist nicht enthalten).
Umtauschgarantie
Innerhalb einer Woche nach Auslieferung können Sie das in unserem Hause erworbene Fahrzeug jederzeit ohne Preisabschlag gegen ein anderes, gleichwertiges oder höherwertigeres Fahrzeug umtauschen, sollten Sie glauben, nicht die richtige Wahl getroffen zu haben. (Die behördliche Ab- und Anmeldung des jeweils betroffenen Fahrzeuges geht zu Ihren Lasten.) Das Fahrzeug muß dem Auslieferungszustand entsprechen, unter Berücksichtigung der natürlichen Abnutzung gemäß der Kilometerleistung seit Auslieferung. Für diese Kilometerleistung ist ein Mindestbetrag von EUR 70,-- zu entrichten bzw. EUR 0,40 pro gefahrenem Kilometer.
Geltungsbereich und Zeitraum
Die Leistung wird für 12 Monate bzw. max. 25.000 km ab Fahrzeugwiederzulassung erbracht. Das gilt für Schäden, die innerhalb der Garantiedauer eintreten, und innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden. Die Leistung gilt in allen europäischen Ländern gemäß separaten Garantiebedingungen.
Kundenpflichten
Alle Servicearbeiten gemäß Wartungsplan des Herstellers müssen in dem Betrieb durchgeführt werden, von dem Sie die Garantie erhalten haben. Öl und Wasserstand sind periodisch zu kontrollieren. Schäden an gedeckten Fahrzeugteilen können nur durch Ihren Garantie gebenden Händler repariert werden. Ist dieses nicht möglich (z. B. zu große Entfernung) ist vor Reparaturdurchführung (es gelten auch Zerlegungsarbeiten) durch einen Markenhändler die Zustimmung Ihres Garantiegebers einzuholen. Im Schadensfall ist ein lückenloser Servicenachweis zu erbringen.
Allgemeines
Der Leistungsträger ist in allen Fällen Ihr ausliefernder Händler. Ansprüche können nur durch diesen erfüllt werden. Generell gelten die Garantiebedingungen, die Sie separat von Ihrem Händler erhalten.
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