Falls aufgrund eines Herstellungsfehlers ein Fahrzeugteil repariert oder ersetzt werden muss, wird diese Leistung für Sie kostenfrei und weltweit in jeder autorisierten Land Rover Vertragswerkstatt oder bei jedem Land Rover Händler erbracht, ungeachtet dessen, ob es während des Garantiezeitraums zu einem Wechsel des Fahrzeugbesitzers kam.
Reifenschäden, die auf einen Herstellungs- und/oder Materialfehler zurückzuführen sind, werden separat durch den Reifenhersteller abgewickelt. Ihr Land Rover Händler oder Ihre autorisierte Land Rover Vertragswerkstatt wird Sie jedoch bei der Durchsetzung diesbezüglicher Ansprüche unterstützen.
Die Fahrzeuggarantie beginnt an dem Tag, an dem das Fahrzeug an den ersten Endkunden ausgeliefert wird (bei Fahrzeugen, die von Land Rover Vertragspartnern betrieben werden, beginnt die Garantie an dem Tag, an dem das Fahrzeug in Dienst genommen wird) und gilt für einen Zeitraum von drei Jahren bzw. eine Laufleistung von 100.000 km, je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist.
Original Land Rover Zubehör, welches von einem Land Rover Händler bzw. einer autorisierten Land Rover Vertragswerkstatt innerhalb von 1 Monat oder 1000 Meilen/1600 km (je nachdem, was zuerst eintritt) nach Übergabe eines Neufahrzeuges an- bzw. eingebaut wurde, unterliegt den gleichen Garantiebedingungen und der gleichen Garantiedauer des Fahrzeuges.